Notar Karl Traub Ulm | Familienrecht
301
page-template-default,page,page-id-301,ajax_fade,page_not_loaded,,qode_grid_1300,footer_responsive_adv,hide_top_bar_on_mobile_header,qode-content-sidebar-responsive,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-10.1.2,wpb-js-composer js-comp-ver-5.1,vc_responsive
 

Familienrecht

Ehe- & Partnerschaftsverträge

 

Im Bereich des Familienrechts ist der Rat und die Tätigkeit des Notars als kompetenter Berater gefragt.

 

Das Zusammenleben von zwei Partnern oder Ehepartnern sollte, insbesondere wenn gemeinschaftliche Vermögenswerte geschaffen werden, sinnvoll geregelt werden. Der Notar gilt hier als Berater und Zeuge zur Beurkundung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Auch bei der Auflösung solcher Partnerschaften ist der Notar ein gefragter Berater und hilft durch die Beurkundung von Auseinandersetzungsverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen.

 

Adoption und Vorsorgevollmachten

 

Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Familienrechts ist die Beurkundung von Adoptionsanträgen, von General- und Vorsorgevollmachten, die Beurkundung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, die Meldung solcher Verfügungen an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, der Benennung eines Vormundes in einem Testament für den Fall, dass Eltern von minderjährigen Kindern vor Erreichen deren Volljährigkeit versterben sollten.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

mehr Infos unter:

 

www.bnotk.de
www.notar.de