Ermittlung vermögenstechnischer Tatsachen
Das Erbrecht ist das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder diverse andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
Neben der Ermittlung der familiären und vermögenstechnischen Tatsachen sind auch Besonderheiten wie gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, Bezug zu anderen Rechtsordnungen (fremde Staatsbürgerschaft, Vermögen im Ausland etc.) zu ermitteln.
Testament und Erbvertrag
Diese tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe sind mit dem Willen der Beteiligten in Einklang zu bringen und münden in eine Verfügung von Todes wegen in der Form eines Testaments oder Erbvertrags.
Alle notariellen Urkunden, die zu einer Änderung der Erbfolge führen können (Testamente und Erbverträge, aber auch Eheverträge und Erbverzichtsverträge etc.) werden vom Notar im zentralen Testamentsregister registriert, damit vom Nachlassgericht die Erbfolge sicher festgestellt werden kann.
Weitere Bereiche, in denen der Notar Ihnen im Bereich des Erbrechts behilflich sein kann, ist die Abfassung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, die Beratung und die Beurkundung bei Erbauseinandersetzungen und die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Anträgen zur Erlangung eines Testamentsvollstrecker-zeugnisses.