Notar Karl Traub Ulm | Handels- & Gesellschaftsrecht
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Handels- & Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Das Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts gehört zum „eisernen Bestand“ eines jeden Notars, der sich dem weiten Bereich des Wirtschaftsrechts verschrieben hat. Bei den üblichen „Rankings“ zwischen den national und international tätigen Anwaltskanzleien bzw. Notaren zählt das „Standing“ beim Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere mit internationalem Bezug zu den „Highlights“. Die Kompetenz in diesem Bereich gilt als ein Muss; und es ist in der Tat so, dass sich an dieser Stelle die Spreu vom Weizen sondert.

 

Gründung

 

Im Segment des Handels- und Gesellschaftsrechts ist ein Notar besonders bei Kapitalgesellschaften tätig. Die Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie deren „kleiner Bruder“, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), muss notariell beurkundet werden. Übertragungen von beispielsweise Geschäftsanteilen von GmbH`s bedürfen ebenfalls der notariellen Beurkundung. Auch Hauptversammlungen von den AG`s und Gesellschafterversammlungen von GmbH`s müssen – je nach Gegenstand der Beschlussfassung – notariell beurkundet werden.

 

Eintragung ins Handelsregister

 

Als Voraussetzung für eine Eintragung im Handelsregister, kurz HR, dient eine Anmeldung, die ebenfalls notariell beglaubigt werden muss und vom Notar – mit den weiteren notwendigen Unterlagen – dem zuständigen Registergericht in elektronischer Form eingereicht wird. Dies gilt bei sämtlichen Gesellschaftsformen, also auch bei Personenhandelsgesellschaften (die KG oder OHG), bei Genossenschaften und bei freiberuflichen Partnerschaften, sowie Vereinen.

 

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mehr Infos unter:

 

www.bnotk.de
www.notar.de